Rentengarantie
Eine private Rente wird lebenslang, also bis zum Lebensende ausgezahlt. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer bereits kurze Zeit nach Rentenantritt stirbt. Das würde bedeuten, dass das restliche, in der Rentenversicherung angesparte Kapital verloren ist. Um diesen Sachverhalt zu vermeiden, gibt es die sogenannte Rentengarantie. Sie stellt sicher, dass die Rente auch über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Rentengarantiezeit gezahlt wird.
Die Rentengarantie und ihre Rahmenbedingungen
Mit der Rentengarantie erhält der Versicherungsnehmer die Zusicherung, dass die Altersrente aus der kapitalbildenden Rentenversicherung für einen bestimmten Zeitraum auch dann an einen Bezugsberechtigten gezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig stirbt. Diese Rentengarantiezeit kann für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren vereinbart werden. Anderes gilt, wenn der Versicherungsnehmer bereits das Rentenalter erreicht hat und eine Altersrente aus der privaten Rentenversicherung bezieht. Verstirbt er in der Laufzeit der vereinbarten Rentengarantiezeit, erhält der Bezugsberechtigte lediglich die Altersrente für die noch verbleibende Restlaufzeit.
Die Dauer der Rentengarantie
Bei manchen Verträgen wird die Mindestlaufzeit der Rentengarantiezeit auf ein Jahr begrenzt, während die maximale Dauer der Rentengarantie regelmäßig vom Renteneintrittsalter abhängig ist. Bei einem Renteneintrittsalter bis zum 60. Lebensjahr kann die Rentengarantiezeit 25 Jahre betragen. Liegt das Renteneintrittsalter zwischen 61 und 70 Jahren, wird sie auf 15 Jahre gesenkt. Bei einem Renteneintrittsalter ab dem 70. Lebensjahr kann eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren und ab dem 76. Lebensjahr von 5 Jahren gewählt werden. Die Rentengarantiezeit darf allerdings die durchschnittliche Lebenserwartung des Versicherungsnehmers, die aus der Sterblichkeitstafel für die Bundesrepublik Deutschland abgeleitet wird, nicht übersteigen.
Die Rentengarantie als Absicherung für die Hinterbliebenen
Die Rentengarantie trifft keine Aussage darüber, wie lange der Versicherer die Rente aus der privaten Rentenversicherung zahlen muss. Es gilt der Grundsatz, dass die bei Beginn der Rentenzahlung vereinbarte Rentenhöhe zu keiner Zeit sinken kann. Das heißt, dass die Rente für den Versicherungsnehmer bis zum Lebensende gezahlt wird. Denn die Vereinbarung über eine Rentengarantiezeit betrifft nicht den Versicherungsnehmer. Stattdessen ist sie eine Absicherung für die Hinterbliebenen, sodass die Vereinbarung einer langen Rentengarantiezeit von bis zu 20 Jahren sinnvoll ist.