Sozialgerichts-Rechtsschutz

Die Sozialgerichtsbarkeit ist ein besonderer Zweig der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die im Sozialgerichtsgesetz (SGG) gesetzlich normiert ist. Rechtsschutz in Sozialgerichtsverfahren bietet der Sozialgerichts-Rechtsschutz, der Auseinandersetzungen in Angelegenheiten der Sozialversicherung ebenso umfasst wie Ansprüche gegen die Bundesanstalt für Arbeit oder Ansprüche aus der Kriegsopferversorgung.

Im Sozialgerichts-Rechtsschutz können auch rechtliche Streitigkeiten versichert sein, die das Verhältnis zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Ärzten und deren Verbände sowie Vereinigungen betreffen. Versicherungsschutz wird hier insbesondere im Rahmen des Heilberuferechtsschutz für Ärzte geboten.

Der Nutzen, den der Sozialgerichts-Rechtsschutz bietet

Versicherungsnehmer haben durch den Sozialgerichts-Rechtsschutz die Möglichkeit, Ansprüche gegen einen Sozialversicherungsträger geltend zu machen und außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. In Sozialgerichtsprozessen fallen regelmäßig keine Gerichtskosten an. Häufig werden jedoch Gutachten benötigt, bei denen es sich um medizinische Gutachten handeln kann, die sehr kostspielig sind. Manchmal legt die Gegenseite ein Gutachten vor, dem mit einem Gegengutachten begegnet werden sollte. Die rechtliche Materie bei Sozialgerichtsverfahren ist kompliziert, was auch durch regelmäßige Gesetzesänderungen bedingt ist. Um sozialrechtliche Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, ist die anwaltliche Vertretung sinnvoll, die unter anderem zusammen mit den Kosten für ein Gutachten im Sozialgerichts-Rechtsschutz enthalten sind. Wichtig ist darauf zu achten, dass der Sozialgerichts-Rechtsschutz auch außergerichtliche Verfahren wie das Widerspruchsverfahren in den Versicherungsschutz mit einbezieht.

Schadenbeispiel - Sozialgerichts-Rechtschutz

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Streitigkeiten, bei denen es um die Einstufung bezüglich der Erwerbsminderung geht, um die Rentenhöhe oder um die Anerkennung einer Berufskrankheit
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Streitigkeiten, die aus der Weigerung der Krankenkasse resultieren, die Kosten für bestimmte Medikamente zu übernehmen, die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung zu zahlen oder die Zuzahlung für einen chronisch Kranken zu übernehmen. Auch bei Ablehnung einer Therapieform hat der Versicherte die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Streitigkeiten können sich aus der Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad ergeben.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Rechtliche Auseinandersetzungen können sich aus der Anerkennung von Wege- oder Arbeitsunfällen oder um betriebliche Unfälle geht.