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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz

Rechtliche Auseinandersetzungen im Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz können nahezu jeden Autofahrer betreffen. Insbesondere bei unangebrachten Forderungen seitens der Verwaltungsbehörden oder auch, um selbst Ansprüche geltend zu machen, kann der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen als Bestandteil der Verkehrsrechtsschutzversicherung sehr hilfreich sein.

Rechtsfälle im Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz

Der Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen deckt die Kosten ab, die durch rechtliche Streitigkeiten in Verkehrssachen mit Verwaltungsbehörden entstehen können. Es sind insbesondere zwei Themen, die dabei immer wieder zum Zankapfel werden. Die Rede ist vom Fahrverbot und vom Führerschein. Beide Verwaltungsakte gehören zu den wohl schlimmsten Maßnahmen, die einen Autofahrer treffen können, insbesondere wenn er beruflich auf den "Lappen" angewiesen ist. Immerhin kann der Führerschein für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren eingezogen werden. Dazu braucht es nicht viel. Alkohol- und Drogenkonsum reichen für den Entzug der Fahrerlaubnis ebenso wie schwere Vergehen, zu denen unter anderem das Erreichen der maximalen Punktzahl in Flensburg, Rotlichtverstöße und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gehören.

Im Gegensatz zum Führerscheinentzug kann ein Fahrverbot für die Dauer von einem bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Ein Beispiel für ein Fahrverbot ist das Überqueren eines Bahnübergangs trotz des roten Blinklichtes. Weitere Maßnahmen der Verwaltungsbehörden können das Führen eines Fahrtenbuches sein oder die Anordnung zur Teilnahme an einem Verkehrseignungstest.

Wo hilft der Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz

In allen Fällen, in denen es zu Streitigkeiten in Verkehrssachen mit einer Verwaltungsbehörde kommt, kann der Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz wertvolle Dienste leisten. Denn nicht immer sind Verwaltungsakte rechtmäßig, sodass mit Hilfe eines Anwalts ein Führerscheinentzug, ein Fahrverbot oder andere Maßnahmen erfolgreich abgewehrt werden können. Die damit in Verbindung stehenden Kosten sind im Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz enthalten.

  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug
  • die Anordnung eines Verkehrseignungstests oder die Teilnahme am Verkehrsunterricht
  • das Anordnen zum Führen eines Fahrtenbuchs