Wertermittlung Gebäudeversicherung

Im Bereich der Gebäudeversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, sein Wohngebäude zu versichern. Je nach Versicherungsgesellschaft werden Tarife angeboten, die entweder eine pauschale Prämienermittlung zulassen, oder aber nach den Ausstattungsmerkmalen des zu versichernden Gebäudes berechnet werden.

Bei den Versicherern, die zur Berechnung der Versicherungsprämie den konkreten Gebäudewert von 1914 als Grundlage nehmen, ist der Wertermittlungsbogen zu verwenden, der die Ermittlung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen für Ein- und Zweifamilienhäusern ohne gewerbliche Nutzung ermöglicht.

Nach wie vor wird dieser über diesen Bogen ermittelte Gebäudewert, von den meisten Versicherern akzeptiert. Jedoch ist es ratsam, nur Wertermittlungsbögen des jeweiligen Versicherers zu verwenden.

Im Wertermittlungsbogen werden neben dem Gebäudetyp die Bauausführungen und Bauaustattungen des Gebäudes erfragt. So werden für Außenwände aus Naturstein-, Keramik- oder Kunststeinverkleidung, aber auch für hochwertige Sanitäreinrichtungen Zuschläge auf den Gebäudewert berechnet. Eher einfach ausgestattete Gebäude, z.B. ohne Dusche und Bad, oder noch mit Ofenheizung versehen, erhalten einen Abschlag auf den Gebäudewert.

Auch bei einer bestehenden Gebäudeversicherung sollte hin und wieder eine Nachberechnung des versicherungstechnischen Gebäudewertes 1914 erfolgen, sofern dieser in der Versicherungspolice aufgeführt ist. Aber auch bauliche Erweiterungen am und im Wohngebäude machen eine Nachberechnung und Anzeige beim Versicherer zwingend notwendig. In der Praxis muß leider immer wieder festgestellt werden, dass insbesondere bei bereits länger bestehenden Gebäudeversicherungsverträgen, der Gebäudewert nicht mehr korrekt ist. Die Folge hiervon ist oftmals eine nicht unerhebliche Unterversicherung. Diese rächt sich spätestens beim nächsten Schadenfall.