Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Die Vielzahl der Gerichtsverfahren rund um Wohnungen, Häuser, Grundstücke und andere Immobilien sind ein Beweis dafür, dass diese Streitigkeiten meistens nicht durch gütliche Einigung beigelegt werden, sondern regelmäßig vor Gericht landen. Insoweit ist der Nutzen von Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bereits belegt. Tatsächlich ist die Liste möglicher Auseinandersetzungen lang.

Mietrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz

Es sind vor allem rechtliche Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, die die Gerichte beschäftigten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine überhöhte oder nicht klar aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung, um Schönheitsreparaturen, um rückständige Mieten, um eine Räumungsklage, eine Kündigung, um die Rückzahlung der Kaution, Mieterhöhungen oder um nicht ausgeführte Reparaturen, die Gegenstand von Gerichtsverhandlungen sind. Wer als Mieter gegen seinen Vermieter vorgehen möchte oder umgekehrt, braucht anwaltliche Vertretung. Die Kosten für den Anwalt sowie die Gerichtskosten sind im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgesichert. Häufig ist das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung eine notwendige finanzielle Voraussetzung, um gegen die andere Vertragspartei vorgehen zu können. Hierfür bieten die Rechtsschutzversicherer im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz den Rechtsschutz für Vermieter (auch Vermieterrechtsschutz) bzw. Mieterrechtsschutz an.

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist außerdem eine wichtige Absicherung für eine selbst bewohnte Immobilie. Auch hier kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, beispielsweise durch Nachbarschaftstreitigkeiten oder durch sonstige Streitigkeiten rund um ein Grundstück.

Der versicherte Personenkreis im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Zum versicherten Personenkreis im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz gehören Mieter und Vermieter, Eigentümer von selbst bewohnten Immobilien, Pächter und Verpächter sowie sonstige Nutzungsberechtigte von Immobilien. Auch Erbbauberechtigte sowie Inhaber von Nießbrauchsrechten sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung entfaltet jedoch nur für das im Versicherungsvertrag genannte Objekt ihre Wirkung. Deshalb müssen im Versicherungsschein zwingend konkrete Angaben zur Straße und zur Hausnummer des versicherten Objekts gemacht werden ebenso können Angaben aus dem Kataster notwendig werden. Die Versicherungsgesellschaft tritt in die Leistungspflicht ein, sobald Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Interessenwahrnehmung anfallen.

Im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz nicht versichert sind bspw. alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben an dieser Immobilie, Grundstücks- und Gebäude-Bewertungsangelegenheiten und Enteignungen stehen