Allgemeiner Strafrechtsschutz
Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst den Schutz von Strafsachen, die fahrlässig begangen werden. Bei Straftaten, die vorsätzlich begangen werden können, erteilt die Rechtsschutzversicherung nur dann eine Kostendeckungszusage, wenn der Vertragsumfang um den sog. erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung erweitert wurde. Ansonsten sind sie nicht im Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung enthalten. Das gilt sowohl für den privaten Bereich als auch für den Unternehmensbereich. Regelmäßig geht es beim Straf-Rechtsschutz um die Kostendeckung bei Straftaten aus dem Verkehrsrecht.
Typische Leistungen im Straf-Rechtsschutz
Zu den typischen Leistungen einer Rechtsschutzversicherung im Strafrecht gehören die anfallenden Kosten für den Rechtsanwalt sowie für Gutachter, Zeugen, Nebenkläger und die sonstigen Verfahrenskosten. Nicht zum Leistungsumfang zählt die Zahlung einer möglichen Geldstrafe. Auch die präventive Beratung durch einen Rechtsanwalt ist meistens nicht im Straf-Rechtsschutz enthalten. Ein Rechtsanwalt ist ein gebotenes Mittel, um eine möglichst gute Verteidigungsstrategie in einer Strafverhandlung zu verfolgen und die eigenen Rechte bestmöglich vor Gericht durchzusetzen.
Im Gegensatz zum Anwalt ist es dem Beschuldigten beziehungsweise Versicherungsnehmer verwehrt, Akteneinsicht zu beantragen. Anderes gilt für den Rechtsanwalt, der Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so einen ersten Eindruck über die Sach- und Rechtslage gewinnen kann. Auf diese Weise ist er in der Lage, zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Erfolgsaussichten eines Strafverfahrens zu beurteilen. Die Ahndung einer Verkehrsstraftat endet entweder durch den Erlass eines Strafbefehls im schriftlichen Verfahren oder durch die Erhebung einer Anklage vor Gericht, die in eine Hauptverhandlung mündet und das Strafverfahren mit einem Urteil abschließt.
Schadenbeispiel - Allgemeiner Strafrechtsschutz
Verkehrsstrafrecht gehört zu den Rechtsgebieten, die jeden Autofahrer treffen können. Denn es gibt eine lange Liste von Straftatbeständen, die häufig im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr und der Nutzung eines Kfz auftreten können. Dazu gehören unter anderem das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die fahrlässige Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall. Auch Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gehören zum Verkehrsstrafrecht. Die Verkehrsstrafsache beginnt meist mit einer Strafanzeige durch einen Verkehrsteilnehmer oder durch eine polizeiliche Verkehrskontrolle.