Versicherungslexikon
  • Entdecken Sie übersichtliche Erklärungen zu Versicherungen.
  • Finden Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen
  • bewerten und vergleichen Sie Angebote und Tarife einfach besser.
✓ 30+ Jahre Erfahrung ✓ Testsieger & Top-Anbieter im Vergleich ✓ Beratungshotline
Lexikon Abbildung: KI-generiert

Allgemeiner Strafrechtsschutz

Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst den Schutz von Strafsachen, die fahrlässig begangen werden. Bei Straftaten, die vorsätzlich begangen werden können, erteilt die Rechtsschutzversicherung nur dann eine Kostendeckungszusage, wenn der Vertragsumfang um den sog. erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung erweitert wurde. Ansonsten sind sie nicht im Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung enthalten. Das gilt sowohl für den privaten Bereich als auch für den Unternehmensbereich. Regelmäßig geht es beim Straf-Rechtsschutz um die Kostendeckung bei Straftaten aus dem Verkehrsrecht.

Typische Leistungen im Straf-Rechtsschutz

Zu den typischen Leistungen einer Rechtsschutzversicherung im Strafrecht gehören die anfallenden Kosten für den Rechtsanwalt sowie für Gutachter, Zeugen, Nebenkläger und die sonstigen Verfahrenskosten. Nicht zum Leistungsumfang zählt die Zahlung einer möglichen Geldstrafe. Auch die präventive Beratung durch einen Rechtsanwalt ist meistens nicht im Straf-Rechtsschutz enthalten. Ein Rechtsanwalt ist ein gebotenes Mittel, um eine möglichst gute Verteidigungsstrategie in einer Strafverhandlung zu verfolgen und die eigenen Rechte bestmöglich vor Gericht durchzusetzen.

Im Gegensatz zum Anwalt ist es dem Beschuldigten beziehungsweise Versicherungsnehmer verwehrt, Akteneinsicht zu beantragen. Anderes gilt für den Rechtsanwalt, der Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so einen ersten Eindruck über die Sach- und Rechtslage gewinnen kann. Auf diese Weise ist er in der Lage, zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Erfolgsaussichten eines Strafverfahrens zu beurteilen. Die Ahndung einer Verkehrsstraftat endet entweder durch den Erlass eines Strafbefehls im schriftlichen Verfahren oder durch die Erhebung einer Anklage vor Gericht, die in eine Hauptverhandlung mündet und das Strafverfahren mit einem Urteil abschließt.

Praxisbeispiel
Allgemeiner Strafrechtsschutz

Situation

Nach einem Auffahrunfall steht Herr Müller unter Schock und fährt zunächst nach Hause. Wenig später erhält er Post von der Polizei: Gegen ihn wird wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.

Hintergrund

Verkehrsstrafrecht betrifft nicht nur schwere Delikte. Bereits alltägliche Situationen können ein Strafverfahren auslösen.

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Gut zu wissen

Häufig beginnt ein Strafverfahren bereits nach einer Verkehrskontrolle oder aufgrund einer Strafanzeige eines Unfallbeteiligten.