Allmählichkeitsschaden

Üblicherweise tritt die Gebäudeversicherung für plötzlich eingetretene Versicherungsfälle ein. Das können Feuerschäden, Schäden nach einem Sturm oder auch Schäden infolge eines gebrochenen Leitungswasserrohres sein.

Jedoch sind nicht alle Schadenursachen sofort augenscheinlich. Die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie Rauch, Ruß, Staub und dergleichen können ebenfalls zu hohen Schäden führen. Typisch hierfür zu nennen ist z.B. ein undicht gewordenes Heizungsrohr, aus dem nach und nach Flüssigkeit ins Bauwerk eindringt. Der sich hierdurch möglicherweise bildende Schimmelpilz muß u.U. kostspielig durch eine Fachfirma entfernt werden.

In vielen modernen Gebäudeversicherungen sind derartige Allmählichkeitsschäden beitragsfrei mitversichert. Ein Blick in das jeweilige Bedingungswerk ist jedoch ratsam. Üblicherweise werden hierfür separate niedrigere Deckungssummen vereinbart.

Jedoch wird jeder Versicherer im Schadenfall sehr genau prüfen, wie der Schaden entstanden ist. Hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig den Schaden in Kauf genommen und somit seine Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer sich leistungsfrei sprechen.