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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Antenne und Hausratversicherung

Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren gelten auch für Antennenanlagen, die auf dem Hausdach oder dem Grundstück des Versicherungsortes steht.

Damit sind die häufigsten Ursachen für Schäden an Rundfunk- und Fernsehantennen, wie Blitzschlag, Feuer, Überspannungsschäden, mitversichert.

Jedoch gilt zu beachten, dass Antennenanlagen nur dann im Rahmen der individuellen Hausratversicherung mitversichert sind, wenn diese nicht für mehreren Wohnungen eingerichtet sind oder gar gewerblichen Zwecken dienen. Wer ein Einfamilienhaus bewohnt, sollte zudem darauf achten, dass die Antenne ebenfalls über die Gebäudeversicherung mitversichert ist.

Grundsätzlich sind Antennenanlagen, sofern sie privaten Zwecken dienen, damit versicherte Sachen, und werden daher auch in den Bedingungen Erwähnung finden. Dadurch wird klargestellt, dass Antennenanlagen nicht zu den unversicherten Gebäudebestandteilen zu zählen sind.