Leistungsumfang Hausratversicherung
Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der eine Wohnung oder ein eigenes Haus hat. Die Hausratversicherung leistet für alle Schäden infolge von Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturm Deckung.
Dabei sind alle zum Hausrat gehörende Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.) und Sachen versichert, die in einem Haushalt zum Gebrauch (z.B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch (z.B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind.
Wertsachen sind nur in einem bestimmten Umfang in den Schutz eingeschlossen. Auch beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind.
Versichert sind auch Pflanzen, Sportgeräte und Kfz-Zubehör (allerdings keine Ersatzteile), private Antennenanlagen, medizinische Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle, Rasenmäher und sogar Haustiere.
In den Versicherungsschutz sind auch Gegenstände eingeschlossen, die Dritten gehören, wenn sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Ausgenommen ist von dieser Regelung allerdings der Hausrat eines Untermieters.
Alle Gegenstände, wie zum Beispiel Einbauküchen, Einbauschränke oder sanitäre Anlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden, müssen bei Antragstellung benannt werden, damit diese in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch,
- Leitungswasser (Wasser, das aus kaputten Rohren oder aus Geräten, z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine ausläuft, die mit den Rohren verbunden sind). Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen,
- Sturm ab Windstärke 8, Hagel (nur für neue Verträge, ab VHB 92) durch die Schäden entstanden sind.
Hinzu kommt, dass der Versicherer die Kosten die infolge eines Schadens entstehen trägt. Dies sind zum Beispiel: Ruß- oder Löschwasserschäden, Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind oder Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden.
Es werden ebenfalls die Hotelkosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist für einen festgelegten Zeitraum übernommen. Die Erstattungshöhe richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen gemäß dem abgeschlossenen Hausrattarifen.
Zusätzlich sind Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates (maximal 100 Tage) abgesichert.
Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z. B. die Leistungserweiterung gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind. Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze. Sollen Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden, bedarf es in der Regel eines gesonderten Einschlusses. Die Glasversicherung benötigen Haushalte mit Isolierverglasung bzw. großer und teurer Verglasung (z. B. Glaswänden), Lärmschutzfenstern und verglasten Dächern. Die Glasversicherung ist gegen Mehrbeitrag versicherbar.
Die sog. Elementarversicherung erstattet Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden.
Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.
Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen.
Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.
Die Entschädigungsgrenzen für Bargeld betragen max. 1000,--Euro, für Urkunden 2500,--Euro und für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck höchstens 20.000,--Euro.
Diese Entschädigungsgrenzen können sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden (inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in einem Tresor gesichert werden.