Die Private Haftpflichtversicherung – ein Muss der privaten Absicherung

Ob Leichtsinnigkeit oder Missgeschick: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Nach dem Gesetz muss er dem Geschädigten Ersatz leisten, ihn entsprechend für den angerichteten Schaden entschädigen.

Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so einfach wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster eines Nachbarn oder der Rotweinfleck auf dem Sofa der Schwiegereltern.

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Das neue Umweltschadengesetz – erweiterte Haftung für Unternehmen

Am 14.11.2007 tritt das neue Umweltschadengesetz in Kraft. Ungeachtet dessen, wird bereits für Schäden gehaftet, die nach dem 30.04.2007 eingetreten sind.

Dieses Gesetz regelt Schäden in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der Umwelt. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Haftung gehören hierzu:

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