versicherte Personen
Versicherte Personen in einer privaten Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder, das Hauspersonal und gegebenenfalls weitere Personen. Das gilt zumindest für die meisten Versicherungsanbieter, wobei es Unterschiede in Bezug auf versicherte Personen geben kann.
(1) Als Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer selbst immer in der Haftpflichtversicherung versichert. Das gilt für den Single-Tarif ebenso wie für Familientarife.
(2) Handelt es sich um einen Familientarif, ist auch der Ehepartner oder Lebenspartner mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Lebenspartner mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt lebt und im Versicherungsantrag namentlich genannt wird. Ziehen Paare zusammen und haben beide Partner eine Haftpflichtversicherung, kann von der zuletzt abgeschlossenen Versicherung verlangt werden, den Vertrag unverzüglich aufzuheben. Hierfür gelten die Regelungen zum Doppelversicherungsabkommen der Versicherer. Da es sich nicht um eine Kündigung handelt, müssen keine Fristen beachtet und eingehalten werden. Jedoch wird die Aufhebung durch die beiden beteiligten Versicherer abgestimmt.
(3) Versicherte Personen in einem Familientarif sind die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. Gleiches gilt für den Single-Tarif nur dann, wenn es sich um einen Tarif "Single mit Kind" handelt. Mit der Volljährigkeit der Kinder endet der Versicherungsschutz es sei denn, das Kind befindet sich in einer Ausbildung oder studiert. Eine eigene Versicherung benötigt das Kind auch dann, wenn es sich um eine Zweitausbildung oder um ein Zweitstudium handelt.
(4) Schäden, die von dem im Haushalt beschäftigten Personal verursacht werden, sind im Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung eingeschlossen, sofern der abgeschlossene Tarif den Einschluß von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen beinhaltet. Dazu gehören zum Beispiel eine Putzfrau, ein Kindermädchen oder anderes, im Haushalt beschäftigtes Personal.
(5) Versicherte Personen können auch weitere Personen sein, zum Beispiel im Haushalt lebende Eltern oder Großeltern. Manche Versicherer nehmen andere Personen kostenfrei in die Haftpflichtversicherung auf, während andere dafür einen Aufpreis verlangen.
Auskunft über versicherte Personen geben der jeweilige Anbieter oder die besonderen Versicherungsbedingungen.
(1) Als Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer selbst immer in der Haftpflichtversicherung versichert. Das gilt für den Single-Tarif ebenso wie für Familientarife.
(2) Handelt es sich um einen Familientarif, ist auch der Ehepartner oder Lebenspartner mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Lebenspartner mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt lebt und im Versicherungsantrag namentlich genannt wird. Ziehen Paare zusammen und haben beide Partner eine Haftpflichtversicherung, kann von der zuletzt abgeschlossenen Versicherung verlangt werden, den Vertrag unverzüglich aufzuheben. Hierfür gelten die Regelungen zum Doppelversicherungsabkommen der Versicherer. Da es sich nicht um eine Kündigung handelt, müssen keine Fristen beachtet und eingehalten werden. Jedoch wird die Aufhebung durch die beiden beteiligten Versicherer abgestimmt.
(3) Versicherte Personen in einem Familientarif sind die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. Gleiches gilt für den Single-Tarif nur dann, wenn es sich um einen Tarif "Single mit Kind" handelt. Mit der Volljährigkeit der Kinder endet der Versicherungsschutz es sei denn, das Kind befindet sich in einer Ausbildung oder studiert. Eine eigene Versicherung benötigt das Kind auch dann, wenn es sich um eine Zweitausbildung oder um ein Zweitstudium handelt.
(4) Schäden, die von dem im Haushalt beschäftigten Personal verursacht werden, sind im Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung eingeschlossen, sofern der abgeschlossene Tarif den Einschluß von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen beinhaltet. Dazu gehören zum Beispiel eine Putzfrau, ein Kindermädchen oder anderes, im Haushalt beschäftigtes Personal.
(5) Versicherte Personen können auch weitere Personen sein, zum Beispiel im Haushalt lebende Eltern oder Großeltern. Manche Versicherer nehmen andere Personen kostenfrei in die Haftpflichtversicherung auf, während andere dafür einen Aufpreis verlangen.
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