Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

In unserer täglichen Praxis als Spezialist in der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen werden wir mit häufig wiederkehrenden Fragen seitens unserer Kunden und Interessenten konfrontiert. Hier finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragestellungen und zugleich die dazugehörigen Antworten rund um die Rechtsschutzversicherung.

Sind auch Scheidung oder Erbrechtsstreitigkeiten im Rechtsschutz versichert?

Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder Erbrechtlichen Angelegenheiten, sind üblicherweise nicht über eine Rechtsschutzversicherung versichert.
Der über den Privatrechtsschutz mitversicherte Rechtsschutzbaustein - Beratungsrechtsschutz - bietet jedoch für den Versicherungsnehmer eine Beratung bei einem Anwalt. Da der Beratungsanspruch (Rechtsschutzfall) nur bei einer veränderten Rechtslage gegeben ist, ist eine vorsorgliche Beratung nicht möglich. Entscheidend für den Rechtsschutzfall ist das Ereignis, das Ihre Rechtslage geändert hat.

Einzigster Versicherer, bei dem das Thema Scheidung bereit seit Jahren versichert werden kann, ist die ARAG-Rechtsschutzversicherung. Der Ehe-Rechtsschutz ist ergänzend zum privaten Rechtsschutz versicherbar. Er gilt für beide Ehepartner und tritt in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen für Sie ein. Insgesamt werden die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung – bis zu 30.000 € Versicherungssumme je Rechtsschutzfall übernommen.

In den letzten Jahren erweitern einige Rechtsschutzversicherer jedoch ihre Produktpalette dadurch, dass bisher nicht versicherbare Angelegenheiten zumindest zu einem gewissen Kostenschutz versicherbar sind. So führt die Concordia Rechtsschutz eine Erweiterung ihrer Rechtsschutzprodukte ein, in der familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen bis zu einer Versicherungssumme von 10 000 Euro mitversichert sind.

Alternativ bieten Versicherer auch über die Beratung hinausgehend anteiligen Versicherungsschutz. So werden Tarife geboten, bei denen z.B. bis 1500 € eine Kostenübernahme erfolgt, sofern der Rat oder die Auskunft mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Regelungen je Versicherer, kann jedoch hierzu keine pauschalen Aussage getroffen werden. Es ist ratsam die Bedingungen der einzelnen Rechtsschutzversicherer zu studieren.

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