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Hundehaftpflicht

Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht

Mietsachschäden können ein bedeutender Aspekt der Hundehaftpflichtversicherung sein. So sollte der Versicherungsschutz die Mitversicherung von Mietsachschäden in der Hundehalterhaftpflicht stets beinhalten.

Ein unvorhergesehener Schaden in der gemieteten Wohnung oder im gemieteten Haus kann schnell teuer werden, und ohne entsprechende Versicherung könnten Mieter für die Reparatur- oder Ersatzkosten verantwortlich gemacht werden. Insbesondere für Mieter von Wohnungen oder Häusern beziehen sich derartige Mietsachschäden auf Beschädigungen oder Zerstörungen an den gemieteten Räumlichkeiten oder Einrichtungen, die durch den Hund des Mieters verursacht werden.

Dabei deckt die Hundehaftpflichtversicherung in der Regel die Schäden ab, die durch den Hund verursacht werden, sei es durch Beißen, Kratzen oder versehentliches Umstoßen von Gegenständen.

Nicht selten verlangen Vermieter von Wohnungen den Nachweis einer bestehenden Hundehaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Haltung eines Hundes in der gemieteten Unterkunft.

Mietsachschäden in möbiliert gemieteten Wohnungen

Bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses, gehört die fest verbaute Einrichtung in der Regel dem Vermieter. Somit sind Schäden an

  • Wänden
  • Fußböden
  • Türen
  • ggf. vom Vermieter eingebrachte Einbauküchen

den Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen zu zuordnen.

Bei möbiliert vermieteten Wohnungen stattet der Vermieter die Wohnung meist mit diverse Möbel, Teppiche u.dgl. aus. Verusacht der Hund an diesem samt Wohnungsmietvertrag gemieteten Inventar einen Schaden an, so gilt hier im Allgemeinen ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen der Mietsachschäden. Viele Policen bieten hierfür jedoch nur geringere Versicherungssummen.

Mitsachschäden in gemieteten Ferienwohnungen

Bei der Anmietung einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, eines Hotelzimmers gewinnt der Aspekt von Mitsachschäden in der Hundehaftpflicht Versicherung eine noch größere Bedeutung.

So sind Schäden an den unbeweglichen Einrichtungsbestandteilen wie Fußböden, Wände, Türen im Rahmen der Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht mitversichert. Darüber hinaus schließt der Versicherungsschutz oftmals Schäden am beweglichen Inventar der Ferienwohnung gleichfalls mit ein. Hotelzimmer oder Ferienwohnungen sind u.U. hochwertig eingerichtet. So erreicht ein vom Hund verusachter Schaden an der Couch oder anderen Wohnungseinrichtungen schnell hohe Beträge.
Hier kann sich der Abschluss einer Hundehaftpflicht Versicherung schnell bezahlt machen.

Insbesondere auch bei Ferien oder Reisen ins Ausland sollte der Versicherungsschutz von Mietsachschäden in Ferienwohnungen oder Hotels geprüft werden. Nach einem vermeintlich kleinen Schaden verursacht vom Hund, wird der Feriengast einige Wochen nach dem eigentlichen Urlaub mit der Schadenersatz-Forderung des Gastgebers konfrontiert. Nicht selten werden kleine Sachschäden auch im Ausland einer Anwaltskanzlei übergeben.

Hier wird der rechtzeitige Abschlusses einer Hundehaftpflichtversicherung belohnt. Denn eine Hundehaftpflichtversicherung prüft auf unberechtigte Anspruchstellungen und wehrt diese bei Notwendigkeit auch gerichtlich ab.

Nicht versicherter Mietsachschaden

Nicht versicherte Mietsachschäden, innerhalb der selbstbewohnten Wohnung, sind meist jedoch Schäden an Glasflächen und Heizkörper. Die Bedingungen verweisen beim Ausschluss von Glasschäden regelmäßig auf die Versicherbarkeit über eine andere Versicherung (hier Glasversicherung).

Ein regelmäßiger Ausschluss in den Versicherungsbedingungen zur Hundehaftpflicht sind Schäden, die durch Verschleiß in der Mietwohnung entstehen. Ebenso fällt der Fakt der übermäßigen Beanspruchung der Mietsache unter den Ausschluß. Damit sind z.B. auch Kratzer am Fußboden gemeint, die Hunde beim Laufen mit ihren Krallen verursachen. Aber auch die typischen Kratzer an Türen werden u.U. einer erhöhten Abnutzung zugeschrieben.

Übrigens gelten diese Ausschlüsse auch in der Privaten Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit dem Halten von Hauskatzen.

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  1. Was sollte man zur Hundehaftpflichtversicherung wissen?
  2. Wo ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht eigentlich Pflicht ?
  3. Sinnvoll ist der Einschluss von Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht
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Fazit

Hundehaltung bedeudet nicht nur Glück und Freude am Zusammenleben mit dem vierbeinigen Liebling. Sie beinhaltet auch Verantwortung. Und damit ein durch den Hund versehentlich angerichteter Schaden nicht zu einem finanziellen Desaster wird, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice zur Hundehaftpflicht mit Einschluss von Mietsachschäden sehr zu empfehlen. Sie kostet zudem nicht viel, wie die obige Tabelle aufzeigt.