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Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht Pflicht

Eines vorweg: In vielen Bundesländern gilt für Halter eines Hundes die Hundehaftpflicht als Pflicht. Auch wenn in anderen Bundesländern diese Pflicht ausschl. für als gefährlich eingestufte Hunderassen gilt und Mecklenburg-Vorpommern gänzlich auf eine Pflicht zur Hundehaftpflicht verzichtet, sollte der Abschluss für jeden Hundehalter selbstverständlich sein.

Auch noch so ein wohlerzogener Hund, kann dennoch einen Schaden verursachen. Die Haftungsfrage ist laut BGB eindeutig geregelt. Und schnell kann der angerichtete Schaden die finanziellen Möglichkeiten des Hundehalters überschreiten. Hier hilft der rechtzeitige Abschluss einer preiswerten Hundehaftpflicht.

Versicherungspflicht je nach Bundesland

hier gilt Pflicht für alle Hunderassen

  • Berlin
  • Hamburg
  • Schleswig-Holstein
  • Sachsen-Anhalt
  • Niedersachsen
  • Thüringen

hier gilt Pflicht für bestimmte Hunderassen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfahlen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

hier gilt keine Pflicht

  • Mecklenburg-Vorpommern

gesetzliche Vorgaben Hundehaftpflicht

Versicherungssumme Hundehaftpflicht

In den jeweiligen Bundesländern gibt es Vorgaben in welcher Höhe Versicherungsschutz in der Hundehaftpflicht Versicherung bestehen muss. Diese gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Versicherungssummen liegen jedoch weit unter den am deutschen Versicherungsmarkt gebotenen Deckungssummen.

So wird seitens der Bundesländer in den meisten Fällen eine Versicherungsdeckung von

  • mind. 500 000 Euro bis 1 000 000 Euro für Personenschäden   und
  • mind. 250 000 Euro bis 1 000 000 Euro für Sachschäden

vorgegeben.

In Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Einschluss von Vermögenschäden von mind. 50 000 Euro bzw. 250 000 Euro zusätzlich vorgesehen.

Jedoch muss man sich bei modernen Hundehaftpflichtversicherungen über diese Deckungssummen kaum Gedanken machen, da diese oftmals sogar weit überschritten werden.

Selbstbeteiligung Hundehaftpflicht

Die Bundesländer Berlin und Hamburg schrieben eine maximale Selbstbeteiligung von 500 Euro je Vertrag vor.

Aber auch hier gilt, dass diese Vorgabe eher eine Schutzregelung darstellt. Die meisten Hundehaftpflichtversicherungen bieten selten in dieser Höhe eine Selbstbeteiligung an. Unser Vergleich zeigt preiswerte Hundehaftpflichtversicherungen ohne Selbstbeteiligung schon mit Jahresprämien von unter 50 Euro.

Was sollten Sie sonst zu Hundeversicherungen wissen

  1. Was sollte man zur Hundehaftpflichtversicherung wissen?
  2. Wo ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht eigentlich Pflicht ?
  3. Sinnvoll ist der Einschluss von Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht
  4. In welchen Bundesländern besteht Leinenpflicht
  5. Was man zum Versicherungsschutz im Ausland wissen sollte
  6. Die Hundekrankenversicherung verhindert hohe Kosten beim Tierarzt

Fazit

Als Halter eines Hundes haftet man grundsätzlich für durch den Hund angerichtete Schäden. Dabei ist es nicht relevant, ob im jeweiligen Bundesland eine Pflicht zum Abschluss und Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung besteht.