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Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht und Leinenpflicht

Eines vorweg: In den meisten Hundehaftpflichtversicherungen ist das Führen eines Hundes ohne Leine vom Grundsatz her mitversichert. Trotzallem sind je nach Bundesland besondere Regelungen im Zusammenhang mit dem Führen von Hunden zu beachten. Diese können auch Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz haben.

Ortsabhängige Leinenpflicht je nach Bundesland

Die Leinenpflicht kann sowohl für bestimmte Hunde als auch für bestimmte Gebiete oder Orte entsprechend geregelt sein. Darüber hinaus überlassen viele Bundesländer die Regelung zum Leinenzwang den Städten und Kommunen.

So gilt in i.d.R. eine Anleinpflicht für Hunde

  • in Einkaufszentren und Geschäften
  • in Fußgängerzonen
  • bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in der Nähe von Schulen oder Kinder-Spielplätzen
  • in Tiergärten

Leinenpflicht für spezielle Hunde

Große Hunde und Listenhunde, oftmals im Sprachgebrauch auch "Kampfhunde" bezeichnet, dürfen nicht frei laufen. Unter den Begriff "große Hunde" fallen dabei Hunde unabhängig der Rasse, ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimeter.
Dabei kommen auf den Tierhalter eines Listenhundes zusätzliche behördliche Auflagen hinzu. Diese sind in den einzelnen Bundesländern geregelt und umfassen z.B. den Nachweis eines Wesenstests des Hundes und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses durch den Hundehalter. Zusätzlich ist der Nachweis eines Hundeführerschein oder Sachkundenachweises erforderlich.

Ein Verstoß gegen die Regelungen zur Leinenpflicht und Maulkorbpflicht kann empfindliche Geldbußen zur Folge haben. Übliche Bußgelder bewegen sich im Bereich zwischen 50 und 150 Euro. So kann jedoch ein Verstoß gegen die Leinenpflicht in Jagdgebieten schnell bis zu 5000 Euro kosten.

Wer gültige Regeln nicht beachtet, muss in den meisten Fällen um seinen Versicherungsschutz fürchten. Handelt es sich um „bedingten Vorsatz“, kann eine Versicherung die Schadensregulierung ablehnen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, prüft ob der Versicherer in der Hundehaftpflicht auf die Einrede wegen "bedingten Vorsatz" verzichtet.

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Fazit

Die Regelungen der jeweiligen Kommunen in Bezug auf Leinenzwang an bestimmten Orten sollte eingehalten werden. Insbesondere stellt der vorsätzliche Verstoß gegen Auflagen u.U. eine Obliegenheitsverletzung dar, in deren Folge der Versicherungsschutz in der Hundehaftpflicht gefährdet ist.