Schadenersatz-Rechtsschutz
Der Schadenersatz-Rechtsschutz gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eigene Schadenersatzansprüche gegen Dritte durchzusetzen, die sich aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen ergeben. Der Rechtsschutz kann verschiedenen Rechtsbereichen zugeordnet werden, unter anderem dem Verkehrsrechtsschutz, dem Berufsrechtsschutz und dem Privatrechtsschutz. Dabei ist es für den Versicherungsschutz unerheblich, ob die Schadenersatzansprüche außergerichtlich oder gerichtlich erhoben werden.
Leistungsumfang im Schadenersatz-Rechtsschutz
Der Rechtsschutz deckt zwei verschiedene Arten von Schäden ab, nämlich materielle und ideelle Schäden. Materielle Schäden sind solche, bei denen der Versicherungsnehmer einen geldwerten Schaden erlitten hat.
Beispiele für einen materiellen Schaden sind
- Arztkosten,
- Kosten für eine Fahrzeugreparatur, für einen Mietwagen, einen Sachverständigen oder Abschleppkosten
- mit dem Schadenereignis verbundener Verdienstausfall,
- einen Nutzungsausfall
- Wertminderung des Fahrzeugs
Sogenannte ideelle Schäden sind solche, bei denen der Versicherungsnehmer einen Dritten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes auffordert oder Schäden, die dem Versicherungsnehmer z.B. durch
- Beleidigung,
- üble Nachrede oder
- Verleumdung
entstanden sind. Insoweit bietet der Schadenersatz-Rechtsschutz einen umfassenden Versicherungsschutz in zahlreichen alltäglichen Situationen.
Was nicht versichert ist
Die Schadenersatz-Rechtsschutz hat bezüglich des Leistungsumfangs Grenzen. So darf die Geltendmachung eines Anspruchs nicht auf einer Vertragsverletzung basieren. Hierfür ist der Rechtsschutzbaustein für das Vertrags- und Sachenrecht zuständig.
Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche oder Schadenersatzansprüche, die aufgrund einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Gebäuden, Gebäudeteilen oder an Grundstücken entstehen. Auch hierfür muss das Gebäude oder Grundstück speziellen Versicherungsschutz über den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz erhalten.
Die Schadenersatz-Rechtsschutz ist auch nicht dafür geeignet, Schadenersatzansprüche Dritter abzuwehren. Denn dies ist elementare Aufgabe einer Haftpflichtversicherung.
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Situation
Durch Mißachtung der Vorfahrt wird ein Fußgänger schwerst verletzt und behält dauerhafte Schäden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers lehnt die geltend gemachten Entschädigungssummen ab.
Hintergrund
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden können sich lange hinziehen und letztendlich hohe Gesamtkosten verursachen. Gerade in solchen Fällen ist der Abschluss einer Rechtsschutz ein echter Kostenschutz. Weitere Beispiel Schädenfälle sind:
- Nach Verkehrsunfall verweigert die Gegenseite die Kostenübernahme eines Mietwagens während der Reparatur
- Das Opfer einer Straftat macht nach Verurteilung des Täters beim Täter Schadenersatzansprüche geltend
Im Schadenersatz-Rechtsschutz ist keine Wartezeit gegeben. Der Versicherungsfall ist i.d.R. gegeben am Schadentag.
