Schadenersatz-Rechtsschutz

Der Schadenersatz-Rechtsschutz gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eigene Schadenersatzansprüche gegen Dritte durchzusetzen, die sich aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen ergeben. Der Rechtsschutz kann verschiedenen Rechtsbereichen zugeordnet werden, unter anderem dem Verkehrsrechtsschutz, dem Berufsrechtsschutz und dem Privatrechtsschutz. Dabei ist es für den Versicherungsschutz unerheblich, ob die Schadenersatzansprüche außergerichtlich oder gerichtlich erhoben werden.

Der Leistungsumfang der Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung

Der Rechtsschutz deckt zwei verschiedene Arten von Schäden ab, nämlich materielle und ideelle Schäden. Materielle Schäden sind solche, bei denen der Versicherungsnehmer einen geldwerten Schaden erlitten hat. Beispiele für einen materiellen Schaden sind Arztkosten, Kosten für eine Fahrzeugreparatur, für einen Mietwagen, einen Sachverständigen oder Abschleppkosten sowie ein mit dem Schadenereignis verbundener Verdienstausfall, einen Nutzungsausfall oder eine Wertminderung des Fahrzeugs. Sogenannte ideelle Schäden sind solche, bei denen der Versicherungsnehmer einen Dritten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes auffordert oder Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung entstanden sind. Insoweit bietet der Schadenersatz-Rechtsschutz einen umfassenden Versicherungsschutz in zahlreichen alltäglichen Situationen.

Was nicht über die Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung versichert ist

Die Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung hat bezüglich des Leistungsumfangs Grenzen. So darf die Geltendmachung eines Anspruchs nicht auf einer Vertragsverletzung basieren. Keinen Rechtsschutz entfaltet sie deshalb bei Forderungen, die auf die Erfüllung von Verträgen gerichtet sind oder wenn es um Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrags geht beziehungsweise wenn Schadenersatzansprüche aufgrund einer verspäteten oder mangelhaften Vertragserfüllung erhoben werden. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche oder Schadenersatzansprüche, die aufgrund einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Gebäuden, Gebäudeteilen oder an Grundstücken entstehen. Allerdings sind Unternehmer diesen Sachverhalten nicht hilflos ausgeliefert. Stattdessen können solche Schäden durch andere Rechtsschutzversicherungen aufgefangen werden. Die Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung ist auch nicht dafür geeignet, Schadenersatzansprüche Dritter abzuwehren.

Durch den Versicherungsschutz einer Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer eigene Ansprüche gegen den Schädiger oder gegen seine Versicherung durchsetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Dritten um eine Privatperson, ein Unternehmen, eine öffentlich-rechtliche Einrichtung oder den Bund beziehungsweise ein Bundesland handelt.

Schadenbeispiel - Schadenersatz-Rechtsschutz

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall weigert sich die Gegenseite, die enstandenen Kosten eines Mietwagens wärend der Reparatur vollständig zu übernehmen.

Durch Mißachtung der Vorfahrt wird ein Fußgänger schwerst verletzt und behält dauerhafte Schäden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers lehnt die geltend gemachten Entschädigungssummen ab.