Besteuerung der Lebensversicherung

Ob und wie die Besteuerung Lebensversicherung erfolgt, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab und auch davon, um welche Art von Lebensversicherung es sich handelt. Mit dem Ende der Laufzeit einer Lebensversicherung wird die sogenannte Ablaufleistung ausgezahlt. Sie ist die Summe aus der angesparten Versicherungssumme plus der Überschussanteile sowie gegebenenfalls eines Schlussbonus. Ob und in welcher Höhe Steuern auf eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung oder auf eine Kapitallebensversicherung erhoben werden, hängt davon ab, ob der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 oder danach abgeschlossen wurde. Anderes gilt für die Besteuerung Lebensversicherung, wenn es sich um die Auszahlung einer Risikolebensversicherung handelt, die nicht der Einkommensteuer unterliegt.

Besteuerung Lebensversicherung bis zum 31. Dezember 2004

Ist eine Kapitallebensversicherung, eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung oder eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden, ist die Ablaufleistung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Police muss bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt worden sein, sie muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben, und es müssen mindestens fünf Jahre Beitragszahlungen geleistet worden sein. Voraussetzung ist auch, dass die Ablaufleistung in einem Betrag und in voller Höhe ausgezahlt wird.

Wird die Ablaufleistung als monatliche Leibrente ausgezahlt, wird auf den Ertragsanteil Einkommensteuer erhoben. Es wird also der Betrag versteuert, den die Kapitalanlage als Gewinn abgeworfen hat. Nicht versteuert werden die Beiträge, die vom Versicherungsnehmer in die Kapitallebensversicherung eingezahlt wurden.

Besteuerung Lebensversicherung ab dem 1. Januar 2015

Wurde die Kapitallebensversicherung, die fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung oder die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht nach dem 31. Dezember 20014 abgeschlossen, wird die steuerliche Behandlung auf der Grundlage des Alterseinkünftegesetzes vorgenommen. Danach müssen Kapitalanlageprodukte generell voll versteuert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung nur zur Hälfte versteuert werden. Die Ablaufleistung muss in einem Betrag ausgezahlt werden, wobei die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und bei seit 2012 geschlossenen Verträgen nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen muss. Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweisen, und der Todesfallschutz muss mindestens 50 Prozent der Beitragssumme umfassen.ndern.