Opferrechtsschutz

Der Opferrechtsschutz ist ein Rechtsschutzbaustein für Opfer von Straftaten. Diese Leistungsart unterstützt diejenigen, die über den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich ihre Ansprüche als Nebenkläger gerichtlich durchsetzen möchten. Als Nebenkläger deshalb, weil die Anklage bei Straftaten, bei denen ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, vom Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Welche Delikte im Strafrecht nebenklagefähig sind, ist in § 395 StPO (Strafprozessordnung) gelistet. Ein Nebenkläger kann als Zeuge vernommen werden, und er kann einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der seine Interessen vor Gericht vertritt. Die dadurch verursachten Kosten sind über den Opferrechtsschutz versichert.

Opferrechtsschutz - wertvoller Rechtsschutz als Opfer von Straftaten

Es gibt verschiedene Situationen, in denen der Opferrechtsschutz bedeutsam werden kann. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Versicherungsnehmer versucht, einen Streit zwischen zwei Personen zu schlichten oder einer bedrohten Person zu Hilfe eilt. Dabei gerät er zwischen die Parteien und trägt selbst erhebliche Verletzungen davon.

Der Opferrechtsschutz ist ein wertvoller Rechtsschutz, wenn es um Straftaten geht, die die sexuelle Selbstbestimmung betreffen, wenn es um schwere Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit oder um die Einschränkung oder den Entzug der persönlichen Freiheit geht. Die Leistungen aus der Versicherung erstrecken sich auf den privaten Bereich und auf beruflich selbstständige Tätigkeiten, wobei außergerichtliche und gerichtliche Ansprüche gleichermaßen in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Der Opferschutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung regelt auch den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt und eröffnet die Möglichkeit, den Täter aus dem häuslichen Bereich fernzuhalten.

Schadenbeispiel - Opferrechtsschutz

Ein Beispiel ist, dass der Versicherungsnehmer versehentlich bei einer Großdemonstration ins Visier von Einsatzkräften gerät und ohne erkennbaren Grund angegriffen und verletzt wird. Hier können über den Opferrechtsschutz Ansprüche gegen Dritte beziehungsweise gegen die Polizeibehörden geltend machen.

Der Opferrechtsschutz greift auch dann, wenn das Kind des Versicherungsnehmers durch eine vertrauenswürdige dritte Person wie Nachbar, Erzieher, Babysitter, Lehrer oder ähnliches sexuell missbraucht wird.